Vorbereitung und Begleitung der KRITIS Sicherheitsüberprüfung

Im Rahmen der KRITIS-Verordnung müssen definierte Mindestanforderungen an die Informationssicherheit alle zwei Jahre gegenüber unabhängigen Prüfern nachgewiesen werden. Die Prüfung 2021 war ad-hoc verlaufen: ohne Vorbereitung, mit Eskalationen über den Konzernvorstand und Artefakten in unzureichender Qualität. Für 2023 haben wir die Prüfung fachbereichsübergreifend vorbereitet und begleitet – von Projektplanung und Roadshow über Geltungsbereichsdokument, Netzstrukturplan und Monitoring der Risikoassessments bis zur Abstimmung von Mängeln und Maßnahmen und der fristgerechten Einreichung beim BSI.

Herausforderung

Ausgangslage: Im Rahmen der KRITIS-Verordnung müssen definierte Mindestanforderungen an die Informationssicherheit erfüllt und im Rahmen einer Nachweisprüfung alle 2 Jahre gegenüber unabhängigen Prüfern nachgewiesen werden.

Problem: Die §8a-Prüfung 2021 verlief ad-hoc, ohne Vorbereitungen und mit Eskalationen über den Konzernvorstand. Zahlreiche Artefakte lagen nicht oder in unzureichender Qualität vor.

Bedarf: Fachbereichsübergreifende Vorbereitung und Begleitung der §8a-Prüfung 2023 zur Verhinderung von Eskalationen und unnötigen Feststellungen.

Vorgehensweise

1

Ausarbeitung der Projektplanung und Sicherstellung der notwendigen Projektressourcen

2

Durchführung einer Roadshow zur Information der relevanten Stakeholder zentral und in der Fläche

3

Erarbeitung Geltungsbereichsdokument und Netzstrukturplan

4

Identifizierung übergreifender Vorgaben

5

Monitoring der Durchführung zentraler Risikoassessments

6

Durchführung Vor-Ort-Prüfung (Wirksamkeitsprüfung)

7

Ausarbeitung Informationsbereitstellung auf Basis der in Fachbereichen durchgeführten Risikoassessments

8

Planung und Durchführung Prüfungsinterviews

9

Abstimmung Mängel und Maßnahmen und Einreichung beim BSI

Ergebnis

Frühzeitige Information und Einbindung aller relevanten Stakeholder

Aktualisiertes Geltungsbereichsdokument (inkl. Herleitung) und Netzstrukturplan sowie qualitativ hochwertige Informationsbereitstellung

Regelmäßige Information der beteiligten Stakeholder zum Zwischenstand der Artefaktzulieferung aus dem Fachbereich

Fristgerechte Einreichung des Prüfberichts inkl. qualitativ hochwertiger Feststellungen und passgenauer Maßnahmen

Keinerlei Eskalationen seitens der Prüfer

"Mit dem Geltungsbereichsdokument und der Prüfungsvorbereitung wurde ein echter Sprung nach vorne gemacht."

Anwendungsbereiche

Das Vorgehen ist geeignet für Betreiber kritischer Infrastrukturen, die eine §8a-Prüfung nach BSI-Gesetz vorbereiten müssen und aus vergangenen Prüfungszyklen wissen, dass ad-hoc-Vorbereitung zu Eskalationen und Qualitätsmängeln führt. Relevant ist es immer dann, wenn viele Fachbereiche als Zulieferer eingebunden werden müssen und eine zentrale Koordination fehlt, die Fristen, Artefaktqualität und Stakeholderinformation sicherstellt.

Weitere Projektbeispiele